In Deutschland sind für Kinder bzw. Jugendliche bestimmte Vorsorguntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten dieser Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden, können dadurch vom erfahrenen Kinderarzt frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Zusätzlich zu den - jeweils in einem gewissen Zeitrahmen vorgeschriebenen - Vorsorgeuntersuchungen gibt es drei weitere Vorsorgeuntersuchungen, deren Kosten von fast allen Krankenkassen übernommen werden: U10, U11 und J2.
Selbstverständlich führen wir alle diese Vorsorgeuntersuchungen in unserer Praxis durch. Da wir bei den Untersuchungen selbstverständlich sorgfältig vorgehen, planen wir ausreichend Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen ein - bitte vereinbaren sie deshalb rechtzeitig die erforderlichen Termine mit uns (und sagen sie ggf. auch ab, falls etwas dazwischen kommt)!
Name | empfohlener Zeitpunkt | Erläuterung / Besonderheiten |
U1 | direkt nach der Entbindung | gelbes Vorsorgeheft |
U2 | 3. bis 10. Lebenstag | gelbes Vorsorgeheft |
U3 | 1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) | gelbes Vorsorgeheft |
U4 | 3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) | gelbes Vorsorgeheft |
U5 | 6 Monate (6. bis 7. Lebensmonat) | gelbes Vorsorgeheft |
U6 | 1 Jahr (10. bis 12. Lebensmonat) | gelbes Vorsorgeheft |
U7 | 2 Jahre (21. bis 24. Lebensmonat) | gelbes Vorsorgeheft |
U7a | 3 Jahre (34. bis 36. Lebensmonat) | gelbes Vorsorgeheft |
U8 | 4 Jahre (46. bis 48. Lebensmonat) | gelbes Vorsorgeheft |
U9 | 5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat) | gelbes Vorsorgeheft |
U10 | 7 bis 8 Jahre | gesonderte Dokumentation |
U11 | 9 bis 10 Jahre | gesonderte Dokumentation |
J1 | 13 Jahre | gesonderte Dokumentation |
J2 | 16 Jahre | gesonderte Dokumentation |
In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern gibt es eine Meldepflicht für die Kinderärzte über die erfolgte Durchführung der jeweiligen Vorsorgeuntersuchung.
Das ermöglicht, die Kinder, die nicht an den entsprechenden Untersuchungen teilgenommen haben, zentral zu ermitteln und ihre Eltern daran zu erinnern, die Untersuchung durchführen zu lassen. Erfolgt nach der Erinnerung nicht innerhalb von vier Wochen die Vorsorgeuntersuchung, werden die zuständigen Jugendämter automatisch durch die Meldestelle informiert.